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Das
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert Energieberatungen
für Wohngebäude auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Das Förderprogramm wurde bis zum 31. Dezember
2014 verlängert. Diese geförderte Beratung können, außer
den Eigentümmern von Gebäuden, auch Mieter und Pächter erhalten*.
Die Beantragung der Förderung ist für Sie als Beratungsempfänger
völlig unproblematisch, da der Energieberater mit BAFA-Zulassung alles
für Sie erledigt.
Im Energiesektor setzt das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
die eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMWi ist,
Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien, zur
Energieeinsparung und für den deutschen Steinkohlebergbau
um und wirkt an der Krisenvorsorge im Mineralölbereich mit.
Bekannt geworden ist es 2009 vor Allem durch die "Abwrackprämie".
Zunächst werden die allgemeinen Gebäude-Daten notiert: Haustyp und Baujahr,
Zahl der Wohneinheiten, Größe der beheizbaren Wohnfläche.
Dann werden die Gebäude wärmetechnisch eingestuft, und zwar getrennt
für Außenwandflächen, Dachflächen, Fensterflächen,
Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume, Innenwände
zu unbeheizten Gebäudebereichen, offensichtliche Wärmebrücken
(Balkonplatte, Rolladen-Kästen, Heizkörper-Nischen, Gebäudeecken
usw.). Die
wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle ist wichtig
für die genaue Ermittlung des Wärmebedarfs. Sie bildet die Grundlage
für eine differenzierte, auch Teilflächen berücksichtigende Auswahl der
zu empfehlenden Energiespar-Maßnahmen. Ferner werden genaue Angaben
über das Volumen des Gebäudes gemacht. Diese Angaben dienen dazu, den
Lüftungswärme- Bedarf des Hauses zu ermitteln. Dabei sind auch offensichtliche
unkontrollierte Lüftungswärmeverluste (z.B. durch undichte Fenster, Türen,
Dächer (ausgebaut), Verbrennungsluftversorgung von Kachel- oder Kaminöfen
aus beheizten Räumen usw.) zu erfassen und auszuweisen.
Schließlich wird noch der Ist-Zustand der Heizungsanlage erfasst. Dazu
gehören neben den Grunddaten der Anlage (Typ, Nenn- Leistung, Wirkungsgrad
usw.) die Daten über den Wärme-Erzeuger (mindestens entsprechend Schornsteinfeger-
Protokoll) sowie genaue Angaben über die bisherigen Energie-Verbräuche,
den Zustand der Abgasanlage und des Verteilnetzes, sowie offensichtliche
Schwachstellen im gesamten Heizungssystem inklusive Steuer- und Regelungstechnik.
Zu den vertraglichen Pflichten gehört es, dem Beratungsempfänger,
also Ihnen, den Beratungsbericht auszuhändigen und den Inhalt
in einem persönlichen Abschlussgespräch zu besprechen. Bei diesem
Gespräch geht es vor allem darum, die vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen
im Einzelnen zu erörtern. Aufgabe ist es zum Beispiel, Ihnen konkrete
Tipps zu geben, wie Sie die Vorschläge am besten (und kostengünstigsten)
umsetzen können. Sie werden auch auf Förderprogramme aufmerksam gemacht
und Ihnen werden die entsprechenden Ansprechpartner benannt.
Ferner wird ausführlich auf Ihre Fragen eingegangen und ich bin Ihnen
behilflich, wenn Sie zum Beispiel eine Erweiterung des Maßnahmen-Katalogs
wünschen.
Die "Vor-Ort-Beratung" ein Gewinn für Alle!
Die Bundesregierung unterstützt die "Vor-Ort-Beratung" mit 60% der Kosten, maximal 800 €* bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern bzw. 1100 €* für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten*. Dafür werden die Klimaziele der Bundesregierung durch die dann eventuell durchgeführten Energiesparmaßnahmen eher erreicht. Ein Gewinn für die Umwelt.
Sie als Beratungsempfänger bekommen eine umfassende Energieberatung je nach Komplexität des Gebäudes mit etwa der Hälfte der Kosten gefördert. Jeder Beratungsbericht muß vom Energieberater bei dem BAFA eingereicht werden, so dass hier eine ständige unabhängige Qualitätskontrolle stattfindet.
Der Energieberater kann seine Beratungsleistung zu einem Preis anbieten, der sich innerhalb kürzester Zeit durch die vorgeschlagenen Kleinmaßnahmen amortisiert.
Die im Beratungsbercht vorgeschlagenen Sanierungen können Sie durchführen - es entsteht jedoch keinerlei Verpflichtung für Sie! Der "Vor-Ort-Beratung"s-Bericht ist Grundlage zur Beantragung von KfW-Mitteln für Sanierungsmaßnahmen.
* Achtung das BAFA
kann die Förderbedingungen ändern! Verlässliche Informationen
nur direkt beim BAFA ( www.bafa.de ) zum Zeitpunkt
der Beantragung!
Das hier beschriebenen Programmbedingungen sind beispielhaft und nicht verbindlich!