Home   -›   Energieberatung   -›   "Vor-Ort-Beratung"

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert Energie­beratungen für Wohn­gebäude auf dem Gebiet der Bundes­republik Deutsch­land. Das Förder­programm wurde bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Diese geförderte Beratung können, außer den Eigen­tümmern von Gebäuden, auch Mieter und Pächter erhalten*.
Die Beantragung der Förderung ist für Sie als Beratungs­empfänger völlig unproblematisch, da der Energieberater mit BAFA-Zulassung alles für Sie erledigt.
Im Energiesektor setzt das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle) die eine Bundes­ober­behörde im Geschäfts­bereich des BMWi ist, Förder­maßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuer­barer Energien, zur Energie­einsparung und für den deutschen Stein­kohle­bergbau um und wirkt an der Krisen­vorsorge im Mineral­öl­bereich mit. Bekannt geworden ist es 2009 vor Allem durch die "Abwrack­prämie".

Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können Sie eine Energie­spar­beratung in Anspruch nehmen: natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungs­wirtschaft sowie Betriebe des Agrar­bereichs, juristische Personen und sonstige Einrichtungen; letztere, sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Wohnungs­eigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümer­gemeinschaft damit einverstanden ist*.
Nachdem Sie mit Ihrem Berater einen Vertrag geschlossen haben, erfolgt die "Vor-Ort-Beratung" in drei Phasen:
  • Ist-Zustand erfassen

  • Zunächst werden die allgemeinen Gebäude-Daten notiert: Haustyp und Bau­jahr, Zahl der Wohn­ein­heiten, Größe der beheizbaren Wohn­fläche. Dann werden die Gebäude wärme­technisch eingestuft, und zwar getrennt für Außen­wand­flächen, Dach­flächen, Fenster­flächen, Außen­flächen beheizter Dach- und Keller­räume, Innen­wände zu unbeheizten Gebäude­bereichen, offen­sichtliche Wärme­brücken (Balkonplatte, Rolladen-Kästen, Heiz­körper-Nischen, Gebäude­ecken usw.). Die wärme­schutz­technische Einstufung der Gebäude­hülle ist wichtig für die genaue Ermittlung des Wärme­bedarfs. Sie bildet die Grund­lage für eine differenzierte, auch Teilflächen berücksichtigende Auswahl der zu empfehlenden Energie­spar-Maßnahmen. Ferner werden genaue Angaben über das Volumen des Gebäudes gemacht. Diese Angaben dienen dazu, den Lüftungswärme- Bedarf des Hauses zu ermitteln. Dabei sind auch offensichtliche unkontrollierte Lüftungswärmeverluste (z.B. durch undichte Fenster, Türen, Dächer (ausgebaut), Verbrennungsluftversorgung von Kachel- oder Kaminöfen aus beheizten Räumen usw.) zu erfassen und auszuweisen.
    Schließlich wird noch der Ist-Zustand der Heizungsanlage erfasst. Dazu gehören neben den Grunddaten der Anlage (Typ, Nenn- Leistung, Wirkungsgrad usw.) die Daten über den Wärme-Erzeuger (mindestens entsprechend Schornsteinfeger- Protokoll) sowie genaue Angaben über die bisherigen Energie-Verbräuche, den Zustand der Abgasanlage und des Verteilnetzes, sowie offensichtliche Schwach­stellen im gesamten Heizungssystem inklusive Steuer- und Regelungstechnik.

  • schriftlichen Beratungsbericht erstellen

    Nach der Analyse des Ist-Zustands wird eine schriftlicher Beratungsbericht angefertigt. Dieser muss den Vorgaben der Anlagen zur Richtlinie entsprechen und folgende Punkte enthalten:
    • Eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (Empfehlungen),
    • die Grunddaten des Gebäudes,
    • den energetischen Ist-Zustand von Gebäude und Heizungs­anlage,
    • die energetischen Schwachstellen,
    • die Warmwasserbereitung,
    • Vorschläge zu Energiespar-Maßnahmen (mindestens zwei, jeweils mit Angabe der Kosten, evtl. unter Berück­sichtigung von Eigen­leistungen),
    • Möglichkeit zum Einsatz erneuer­barer Energien,
    • einen Vergleich des Energie­bedarfs im Ist-Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energie­spar-Maßnahmen,
    • einen Vergleich der Schadstoff-Emissionsraten (vor allem von Kohlendioxid und Stickstoffoxid) im Ist-Zustand mit den Emissionsraten nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen,
    • die Wirtschaftlichkeit der vorge­schlagenen Energie­spar-Maßnahmen in nachvollziehbarer Form, so dass Sie später die Wirtschaft­lichkeits­berechnung selbständig an aktuelle Preis­ent­wicklungen anpassen können sowie
    • einen differenzierten Tabellen­teil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Datenerhebung und deren Auswertung.

  • persönliches Beratungsgespräch
  • Zu den vertraglichen Pflichten gehört es, dem Beratungs­empfänger, also Ihnen, den Beratungs­bericht auszu­händigen und den Inhalt in einem persönlichen Abschluss­gespräch zu besprechen. Bei diesem Gespräch geht es vor allem darum, die vor­geschlagenen Energie­spar-Maß­nahmen im Einzelnen zu erörtern. Aufgabe ist es zum Beispiel, Ihnen konkrete Tipps zu geben, wie Sie die Vorschläge am besten (und kosten­günstigsten) umsetzen können. Sie werden auch auf Förder­programme aufmerksam gemacht und Ihnen werden die ent­sprechenden Ansprech­partner benannt. Ferner wird ausführlich auf Ihre Fragen eingegangen und ich bin Ihnen behilflich, wenn Sie zum Beispiel eine Erweiterung des Maß­nahmen-Katalogs wünschen.

Die "Vor-Ort-Beratung" ein Gewinn für Alle!

Die Bundesregierung unterstützt die "Vor-Ort-Beratung" mit 60% der Kosten, maximal 800 €* bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern bzw. 1100 €* für Gebäude mit drei oder mehr Wohn­einheiten*. Dafür werden die Klima­ziele der Bundes­regierung durch die dann eventuell durch­geführten Energie­sparmaß­nahmen eher erreicht. Ein Gewinn für die Umwelt.

Sie als Beratungsempfänger bekommen eine umfassende Energie­beratung je nach Komplexität des Gebäudes mit etwa der Hälfte der Kosten gefördert. Jeder Beratungs­bericht muß vom Energie­berater bei dem BAFA eingereicht werden, so dass hier eine ständige unabhängige Qualitäts­kontrolle stattfindet.

Der Energieberater kann seine Beratungs­leistung zu einem Preis anbieten, der sich innerhalb kürzester Zeit durch die vorge­schlagenen Klein­maßnahmen amortisiert.

Die im Beratungs­bercht vorgeschlagenen Sanierungen können Sie durchführen - es entsteht jedoch keinerlei Verpflichtung für Sie! Der "Vor-Ort-Beratung"s-Bericht ist Grundlage zur Beantragung von KfW-Mitteln für Sanierungs­maßnahmen.

 

* Achtung das BAFA kann die Förderbedingungen ändern! Verlässliche Informationen nur direkt beim BAFA ( www.bafa.de ) zum Zeitpunkt der Beantragung!
Das hier beschriebenen Programmbedingungen sind beispielhaft und nicht verbindlich!


---›  Interesse an einer "Vor-Ort-Beratung"?