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Bei einer energetischen Sanierung treffen viele verschiedene Gewerke /
Handwerker aufeinander. Eine qualifizierte Baubegleitung hilft Ihnen bei
der Planung des zeitlichen Ablaufs, der Auswahl der zu beauftragenden Firmen
und der Überwachung der Ausführung.
Sie umfasst die Besichtigung der Baustelle zu bestimmten Kontrollterminen,
ebenso wie die Einweisung in neue technische Anlagen, damit sie Ihre neue
Heizung, Warmwasserbereitung oder Lüftungsanlage optimal bedienen können
und somit die Aufrechterhaltung der energetischen Qualität gewährleistet
ist.
Eine Baubegleitung ist in der Regel mit nur etwa 1/3 der Kosten deutlich günstiger als eine traditionelle Bauleitung. Bei einer Bauleitung entsprechend HOAI müssten Sie mit zusätzlich etwa 18% - 20% der Baukosten als Honorar rechnen.
Wenn Sie Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus sanieren oder Einzelmaßnahmen
durchführen ist das KfW-Programm 431 - Baubegleitung - * genau die richtige
Ergänzung: Gefördert werden hier z. B. Leistungen zur Detailplanung, Unterstützung
bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung, Bauausführung, Abnahme und
Bewertung Ihrer Sanierung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zuschusses ist die Kombination
mit einem der KfW-Programme 151, 152 oder 430. *
Bei Bau oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 oder 40 sind
energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen
verbindlich nachzuweisen.
Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen
Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro * pro Antragsteller und Investitionsvorhaben
gewährt.
* Achtung die KfW
ändert gelegentlich die angebotenen Programme und Konditionen! Verlässliche Informationen
nur direkt bei der KfW
( www.kfw.de ) !
Hier beschriebene KfW-Programme und Zahlenwerte sind beispielhaft und nicht
verbindlich!