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Bei einer energetischen Sanierung treffen viele verschiedene Gewerke / Handwerker aufeinander. Eine qualifizierte Baubegleitung hilft Ihnen bei der Planung des zeitlichen Ablaufs, der Auswahl der zu beauftragenden Firmen und der Überwachung der Ausführung.
Sie umfasst die Besichtigung der Baustelle zu bestimmten Kontrollterminen, ebenso wie die Einweisung in neue technische Anlagen, damit sie Ihre neue Heizung, Warmwasserbereitung oder Lüftungsanlage optimal bedienen können und somit die Aufrechterhaltung der energetischen Qualität gewährleistet ist.

Eine Baubegleitung ist in der Regel mit nur etwa 1/3 der Kosten deutlich günstiger als eine traditionelle Bauleitung. Bei einer Bauleitung entsprechend HOAI müssten Sie mit zusätzlich etwa 18% - 20% der Baukosten als Honorar rechnen.

Wenn Sie Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus sanieren oder Einzel­maß­nahmen durchführen ist das KfW-Programm 431 - Baubegleitung - * genau die richtige Ergänzung: Gefördert werden hier z. B. Leistungen zur Detailplanung, Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung, Bauausführung, Abnahme und Bewertung Ihrer Sanierung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zuschusses ist die Kombination mit einem der KfW-Programme 151, 152 oder 430. *
Bei Bau oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 oder 40 sind energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.
Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro * pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt.

 

* Achtung die KfW ändert gelegentlich die angebotenen Programme und Konditionen! Verlässliche Informationen nur direkt bei der KfW
( www.kfw.de ) !
Hier beschriebene KfW-Programme und Zahlenwerte sind beispielhaft und nicht verbindlich!


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