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Die Bewertung von Nichtwohngebäuden ist deutlich
aufwändiger als die Bewertung von Wohngebäuden. Zum einen
wird hier nicht nur die Wärmedurchlässigkeit
der Gebäudehülle und die Qualität der Wärmeerzeugung
bewertet, sondern auch die Beschattung der einzelnen Räume,
der Stromaufwand für die Beleuchtung und der Kühlaufwand
für die Gebäudeklimatisierung. (Dies sind Aufwendungen,
die teilweise durch die Arbeitsstättenrichtlinien und die Arbeitsplatzverordnung
vorgegeben sind.) Zum anderen ist hier die Bewertung Anhand der DIN V 18599
vorgeschrieben, die mit über 1000 Seiten das umfangreichste
Regelwerk der deutschen Normung ist. Dies macht die Datenerfassung
um ein vielfaches aufwändiger als bei Wohngebäuden, aber die Ergebnisse
sind speziell im Bereich Lüftung (der im Wohngebäude von der DIN
4108 und der DIN 4701 nur sehr Unvollständig abgebildet wird)
deutlich verbessert.
Da es bei Arbeitsstätten neben der Raumtemperatur (Heizung)
und der Warmwasserversorgung der Sanitärräume auch
Vorschriften für die Beleuchtung, die Lüftung und die
Raumtemperatur (Kühlung),
sowie Einschränkungen für die Luftfeuchte gibt, stellt der
Energieausweis neben dem Gesamtenergiebedarf auch die Anteile
der Nutzenergie, der Endenergie und der Primärenergie
für diese Bereiche dar. Als Nutzer haben Sie den Überblick
über den jeweiligen Energiebedarf der einzelnen Bereiche.
Für Gebäude mit mehr als 1000 m² Nutzfläche, in denen
Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl
von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen, ist der Energieausweis
an gut sichtbarer Stelle auszuhängen.