Home   -›   Energieberatung   -›   Bedarfsausweis NichtWohnGebäude

Die Bewertung von Nicht­wohn­gebäuden ist deutlich aufwändiger als die Bewertung von Wohn­gebäuden. Zum einen wird hier nicht nur die Wärmed­urchlässigkeit der Gebäude­hülle und die Qualität der Wärme­erzeugung bewertet, sondern auch die Be­schatt­ung der einzelnen Räume, der Strom­aufwand für die Be­leucht­ung und der Kühl­aufwand für die Gebäude­klimatisierung. (Dies sind Auf­wendungen, die teilweise durch die Arbeitsstätten­richtlinien und die Arbeitsplatz­verordnung vorgegeben sind.) Zum anderen ist hier die Bewertung Anhand der DIN V 18599 vor­geschrieben, die mit über 1000 Seiten das umfang­reichste Regel­werk der deutschen Normung ist. Dies macht die Daten­erfassung um ein vielfaches aufwändiger als bei Wohngebäuden, aber die Ergebnisse sind speziell im Bereich Lüftung (der im Wohngebäude von der DIN 4108 und der DIN 4701 nur sehr Unvoll­ständig abgebildet wird) deutlich verbessert.
Da es bei Arbeits­stätten neben der Raum­temperatur (Heizung) und der Warm­wasser­versorgung der Sanitär­räume auch Vor­schriften für die Be­leuchtung, die Lüftung und die Raumtemperatur (Kühlung), sowie Einschränkungen für die Luft­feuchte gibt, stellt der Energie­ausweis neben dem Gesamt­energie­bedarf auch die Anteile der Nutz­energie, der End­energie und der Primär­energie für diese Bereiche dar. Als Nutzer haben Sie den Über­blick über den jeweiligen Energie­bedarf der einzelnen Bereiche.
Für Gebäude mit mehr als 1000 m² Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen, ist der Energieausweis an gut sichtbarer Stelle auszuhängen.


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